
Böllergruppe des Schützenvereins "Gunzenlee" Kissing e. V.
Im Frühjahr 1995 entschlossen sich 12 Mitglieder des Schützenvereins Gunzenlee die Tradition des Böllerschießens in Kissing wieder aufleben zu lassen und gründeten die Böllergruppe.
Zur Geschichte des Böllerschießens: Vor über 300 Jahren wurde bereits das Berchtesgadener Weihnachtsschießen urkundlich erwähnt und die traditionsreiche Geschichte des Böllerschießens soll sogar bis weit in das 14. Jahrhundert zurückreichen. Vieles hat sich seither geändert. Das Böllerschießen ist gesetzlich geregelt und manche Böller sind so auf das Zweckmäßige reduziert, dass sie eher futuristisch wirken und nicht wie eine zum „Krach machen überdimensionierte Schusswaffe“. Geblieben ist jedoch das enorme Geräusch des Böllerschusses und der Spaß, den alle Beteiligten haben.
Böller sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes. Böller dürfen selbst hergestellt, müssen jedoch vom Beschussamt zugelassen werden. Um mit einem Böller schießen zu dürfen, müssen Sie eine gültige Erlaubnis besitzen zum
- Erwerb und Umgang mit Böllerpulver (= Erlaubnis nach § 27 SprengG)
- Schießen mit Böllern außerhalb von Schießstätten (§ 45, Abs. 1 WaffG)
Die Böllergruppe kann bei Johann Schinko, Tel. 08233/5242 oder bei Gerhard Ortlieb, Tel. 08233/20814 angefordert werden. Die Anforderung sollte 4 Wochen vor Termin stattfinden.
Jedes Schießen wird 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Kissing und bei der Polizeiinspektion Friedberg vom Schussmeister angemeldet.
Dies sind Informationen über unsere Böllergruppe. Wir würden uns freuen, wenn wir uns bald bei einer Geburtstagsfeier oder bei einer anderen Veranstaltung sehen.
Mit freundlichem Böllergruß
Johann Schinko
Schussmeister


